Erwischt in der Probezeit? Wir helfen weiter.
Das ASF ist vorgeschrieben, wenn du in der Probezeit auffällig geworden bist. Bei uns findet es direkt beim anerkannten Seminarleiter statt – ohne Umwege.
Sicherer fahren statt bestraft werden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist vorgeschrieben, wenn du in der Probezeit auffällig geworden bist (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße). Es geht nicht ums Bestrafen, sondern darum, Risiken besser zu erkennen und sicherer zu fahren. Norbert Witte ist anerkannter Seminarleiter – das Seminar findet direkt bei uns statt.
Klarer Rahmen, kein Test.
Bei einem A- oder zwei B-Verstößen.
In Betracht kommen Verstöße, die mit mindestens 40 € geahndet wurden. Eine Auswahl typischer Verstöße:
A Schwere Verstöße
- Unfallflucht
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
- Verbotenes Rechtsüberholen außerorts
- Geschwindigkeit (Pkw/Motorrad ab 21 km/h)
- Rotlichtmissachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überholen im Überholverbot
B Leichtere Verstöße
- Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung von Fußgängern/Radfahrern beim Abbiegen
- Unzureichend gesichertes liegengebliebenes Fahrzeug
- Verbotenes Parken auf Autobahnen
- HU/AU mehr als 8 Monate überzogen
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
Hinweis: Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß. Die genaue Bewertung trifft die Fahrerlaubnisbehörde.
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Ruf uns an – wir setzen dein Aufbauseminar schnell und unkompliziert an.