ASF · Aufbauseminar für Fahranfänger

Erwischt in der Probezeit? Wir helfen weiter.

Das ASF ist vorgeschrieben, wenn du in der Probezeit auffällig geworden bist. Bei uns findet es direkt beim anerkannten Seminarleiter statt – ohne Umwege.

Worum geht es?

Sicherer fahren statt bestraft werden.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist vorgeschrieben, wenn du in der Probezeit auffällig geworden bist (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße). Es geht nicht ums Bestrafen, sondern darum, Risiken besser zu erkennen und sicherer zu fahren. Norbert Witte ist anerkannter Seminarleiter – das Seminar findet direkt bei uns statt.

Zwei Personen sitzen vorne im Auto und besprechen während einer ruhigen Fahrt eine Situation
Gemeinsam Situationen besprechen und Risiken besser einschätzen – darum geht es im ASF.
Das Seminar in Kürze

Klarer Rahmen, kein Test.

4 Sitzungen je 135 Minuten, über 2–4 Wochen
6–12 Teilnehmer pro Gruppe
1 Beobachtungsfahrt 30 Minuten, ohne Prüfungscharakter
Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde (§ 37 FeV)
Wann ist ein ASF nötig?

Bei einem A- oder zwei B-Verstößen.

In Betracht kommen Verstöße, die mit mindestens 40 € geahndet wurden. Eine Auswahl typischer Verstöße:

A Schwere Verstöße

  • Unfallflucht
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerorts
  • Geschwindigkeit (Pkw/Motorrad ab 21 km/h)
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot

B Leichtere Verstöße

  • Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung von Fußgängern/Radfahrern beim Abbiegen
  • Unzureichend gesichertes liegengebliebenes Fahrzeug
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen
  • HU/AU mehr als 8 Monate überzogen
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen

Hinweis: Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß. Die genaue Bewertung trifft die Fahrerlaubnisbehörde.

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